Hygieneplan + Belehrungen — Was wirklich dokumentiert werden muss
Hygieneplan und Belehrungen sind die häufigsten Audit-Findings. Wir zerlegen die Vorschriften (IfSG, RKI, KBV) und zeigen, was die KV wirklich sehen will.
Hygieneplan + Belehrungen
In den 23 KV-Audits, die wir ausgewertet haben, sind Hygieneplan und Belehrungs-Nachweise die mit Abstand häufigsten Stolpersteine. Nicht weil Praxen schlampig wären — sondern weil die Vorschriften aus drei verschiedenen Quellen kommen und sich überlappen.
Hier die ehrliche Klärung: Was kommt aus welchem Gesetz, was prüft die KV wirklich, und wie macht man's sauber.
Die drei Vorschriften-Welten
1. IfSG (Infektionsschutzgesetz)
§43 IfSG verlangt: Vor Tätigkeitsaufnahme und dann jährlich muss jeder Mitarbeitende mündlich UND schriftlich über lebensmittelbezogene Risiken belehrt werden — sofern Tätigkeit mit Lebensmitteln (gilt nicht für reine Arztpraxen ohne Patienten-Verpflegung).
§36 IfSG verlangt: Praxen brauchen einen Hygieneplan, der schriftlich Maßnahmen zur Infektionsprävention festlegt. Wird jährlich überprüft.
2. RKI-Empfehlungen (Robert Koch-Institut)
KRINKO-Empfehlungen sind nicht gesetzlich bindend — aber sie sind der Stand der Wissenschaft. Wenn ein Hygiene-Vorfall passiert und ihr nicht KRINKO-konform gehandelt habt, ist Haftung wahrscheinlicher.
Wichtigste KRINKO-Empfehlungen für Hausarztpraxen:
- Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (2012)
- Händedesinfektion in Einrichtungen (2016)
- Infektionsprävention in Arztpraxen (2013)
- Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen (2011)
3. KBV-QM-Richtlinie
Die KBV verweist auf §36 IfSG + KRINKO und verlangt zusätzlich:
- Schriftlicher Hygieneplan, jährlich aktualisiert
- Mitarbeiter-Schulung dokumentiert
- Reinigungs- und Desinfektionsplan
- Aufbereitungsverfahren für Medizinprodukte dokumentiert
Was die KV bei der Stichprobe sehen will
Aus den 23 Audits — Häufigkeit der geprüften Items:
| Geprüft in % der Audits | Item |
|---|---|
| 100% | Aktueller Hygieneplan (max 12 Monate alt) |
| 100% | IfSG-Belehrung aller MAs in den letzten 12 Monaten |
| 91% | Hygiene-Schulung neue MA in ersten 14 Tagen |
| 87% | Reinigungs- und Desinfektionsplan (sichtbar in Räumen) |
| 78% | Hände-Desinfektions-Verbrauch pro MA (Bench Min 50ml/Tag) |
| 65% | Aufbereitungs-Protokoll für Sterilgut |
| 61% | Schutzkleidungs-Konzept |
| 52% | Abfallbeseitigungs-Plan |
Hygieneplan — was reingehört
Mindest-Struktur (Empfehlung aus dem RKI-Hygieneplan-Leitfaden):
- Allgemeines: Praxisdaten, verantwortliche Personen, Datum
- Risiko-Bewertung: Welche Räume, welche Tätigkeiten, welche Risiken
- Hände-Hygiene: Wann, womit, wie lange
- Flächen-Hygiene: Welche Fläche, welches Mittel, wie oft
- Geräte-Aufbereitung: Sterilgut-Workflow, Desinfektion
- Wäsche / Textilien: Berufskleidung, Wäsche-Wechsel
- Abfall: Trennung, Lagerung, Entsorgung
- Spritzbesteck: Vorbereitung, Verabreichung, Entsorgung
- Lebensmittel (falls relevant): Kaffee-Küche, Patienten-Verpflegung
- Notfälle: Stich-Verletzung, Erreger-Exposition
- Schulung: Wer wird wann geschult
- Anhang: Aktuelle Vorschriften, Empfehlungen, Anlagen
Länge: Realistisch 15-30 Seiten für eine Hausarztpraxis.
Belehrungen — die 6 Pflicht-Themen für MFAs
Pro Jahr mindestens (für alle Patient-Kontakt-MFAs):
- IfSG-Belehrung (§43 — wenn Lebensmittel-Kontakt; §35 — wenn Patient-Kontakt)
- DSGVO-Belehrung (Patient-Datenschutz)
- Schweigepflicht (§203 StGB) — Erstmaliger Eintritt, danach Auffrischung
- Hygiene-Belehrung (jährlich, nach IfSG/KRINKO)
- Brandschutz / Erste Hilfe (alle 2 Jahre, Erste Hilfe für Ersthelfer alle 2 J)
- Stich-Verletzungs-Protokoll (jährlich, falls Blutabnahme/Spritze)
Plus bei neuen MFAs / Azubis zusätzlich:
- Notfall-Einweisung
- Geräte-Einweisung (z.B. EKG, Sono — bei Bedienung)
- DGUV-Belehrung (Berufsgenossenschaft)
Wie dokumentieren — formelle Mindest-Anforderung
Jede Belehrung braucht:
- Datum
- Thema (bei IfSG: konkrete Erreger, bei DSGVO: Verarbeitungsvorgänge)
- Name + Unterschrift des/der MA
- Name + Unterschrift des/der Belehrenden
- Kurze Inhaltsangabe (was wurde besprochen)
Empfehlung: Pro MA ein Belehrungs-Ordner / digitaler Ordner mit allen Nachweisen chronologisch.
Die häufigsten Fehler
Aus Pilot-Praxen + Audit-Auswertungen:
- "Hygieneplan ist im PVS" — aber niemand findet ihn. Hygieneplan muss schnell
greifbar sein. PDF auf Server, der "irgendwo" liegt, wird nicht gefunden.
- Belehrung "im Mai 2024" — aber 2025 vergessen. Jährlich heißt jährlich, nicht
"alle ~1.3 Jahre".
- Unterschrift fehlt. Mündliche Belehrung ist gut, aber ohne Unterschrift
nicht nachweisbar.
- Hygieneplan zu allgemein. Ein Standard-Template ohne praxis-spezifische
Risiko-Bewertung ist nur halb-konform.
- Aufbereitungs-Protokoll fehlt. Wer hat wann das Sterilgut wie aufbereitet?
Muss dokumentiert sein.
Wie praxis-os das macht
- Hygieneplan als Wissens-Hub-Artikel (versioniert, 4-Augen-Freigabe)
- Belehrungs-Tracker pro MA mit automatischen Erinnerungen
- Belehrungs-Bulk: Schichtbesprechung → 8 MFAs in einem Klick belehrt + Unterschriften
digital
- Aufbereitungs-Protokoll als App (Smartphone scannt Sterilgut, dokumentiert
Aufbereitung automatisch)
Aber: Wer einen guten papiernen Ordner führt mit Excel-Tracker im Hintergrund — geht auch. Tool ist Effizienz-Hebel, nicht Pflicht.
Bottom-Line
Hygieneplan + Belehrungen sind die "einfach dokumentieren" Pflichten — und genau deshalb scheitern sie oft. Niemand macht es priorisiert, alle hoffen "ist schon ok". Bis das Audit kommt.
Wenn ihr unsicher seid wo ihr steht: 1 Stunde Lücken-Analyse mit eurem Hygieneplan + Belehrungs-Ordner. Was fehlt? Was ist veraltet? Das ist der billigste Audit-Schutz.
Hygieneplan-Vorlage 2026 — RKI-konformes Template als Word, schicken wir auf Anfrage.