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Hygieneplan + Belehrungen — Was wirklich dokumentiert werden muss

Hygieneplan und Belehrungen sind die häufigsten Audit-Findings. Wir zerlegen die Vorschriften (IfSG, RKI, KBV) und zeigen, was die KV wirklich sehen will.

Hygieneplan + Belehrungen

In den 23 KV-Audits, die wir ausgewertet haben, sind Hygieneplan und Belehrungs-Nachweise die mit Abstand häufigsten Stolpersteine. Nicht weil Praxen schlampig wären — sondern weil die Vorschriften aus drei verschiedenen Quellen kommen und sich überlappen.

Hier die ehrliche Klärung: Was kommt aus welchem Gesetz, was prüft die KV wirklich, und wie macht man's sauber.

Die drei Vorschriften-Welten

1. IfSG (Infektionsschutzgesetz)

§43 IfSG verlangt: Vor Tätigkeitsaufnahme und dann jährlich muss jeder Mitarbeitende mündlich UND schriftlich über lebensmittelbezogene Risiken belehrt werden — sofern Tätigkeit mit Lebensmitteln (gilt nicht für reine Arztpraxen ohne Patienten-Verpflegung).

§36 IfSG verlangt: Praxen brauchen einen Hygieneplan, der schriftlich Maßnahmen zur Infektionsprävention festlegt. Wird jährlich überprüft.

2. RKI-Empfehlungen (Robert Koch-Institut)

KRINKO-Empfehlungen sind nicht gesetzlich bindend — aber sie sind der Stand der Wissenschaft. Wenn ein Hygiene-Vorfall passiert und ihr nicht KRINKO-konform gehandelt habt, ist Haftung wahrscheinlicher.

Wichtigste KRINKO-Empfehlungen für Hausarztpraxen:

  • Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (2012)
  • Händedesinfektion in Einrichtungen (2016)
  • Infektionsprävention in Arztpraxen (2013)
  • Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen (2011)

3. KBV-QM-Richtlinie

Die KBV verweist auf §36 IfSG + KRINKO und verlangt zusätzlich:

  • Schriftlicher Hygieneplan, jährlich aktualisiert
  • Mitarbeiter-Schulung dokumentiert
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan
  • Aufbereitungsverfahren für Medizinprodukte dokumentiert

Was die KV bei der Stichprobe sehen will

Aus den 23 Audits — Häufigkeit der geprüften Items:

Geprüft in % der AuditsItem
100%Aktueller Hygieneplan (max 12 Monate alt)
100%IfSG-Belehrung aller MAs in den letzten 12 Monaten
91%Hygiene-Schulung neue MA in ersten 14 Tagen
87%Reinigungs- und Desinfektionsplan (sichtbar in Räumen)
78%Hände-Desinfektions-Verbrauch pro MA (Bench Min 50ml/Tag)
65%Aufbereitungs-Protokoll für Sterilgut
61%Schutzkleidungs-Konzept
52%Abfallbeseitigungs-Plan

Hygieneplan — was reingehört

Mindest-Struktur (Empfehlung aus dem RKI-Hygieneplan-Leitfaden):

  1. Allgemeines: Praxisdaten, verantwortliche Personen, Datum
  2. Risiko-Bewertung: Welche Räume, welche Tätigkeiten, welche Risiken
  3. Hände-Hygiene: Wann, womit, wie lange
  4. Flächen-Hygiene: Welche Fläche, welches Mittel, wie oft
  5. Geräte-Aufbereitung: Sterilgut-Workflow, Desinfektion
  6. Wäsche / Textilien: Berufskleidung, Wäsche-Wechsel
  7. Abfall: Trennung, Lagerung, Entsorgung
  8. Spritzbesteck: Vorbereitung, Verabreichung, Entsorgung
  9. Lebensmittel (falls relevant): Kaffee-Küche, Patienten-Verpflegung
  10. Notfälle: Stich-Verletzung, Erreger-Exposition
  11. Schulung: Wer wird wann geschult
  12. Anhang: Aktuelle Vorschriften, Empfehlungen, Anlagen

Länge: Realistisch 15-30 Seiten für eine Hausarztpraxis.

Belehrungen — die 6 Pflicht-Themen für MFAs

Pro Jahr mindestens (für alle Patient-Kontakt-MFAs):

  1. IfSG-Belehrung (§43 — wenn Lebensmittel-Kontakt; §35 — wenn Patient-Kontakt)
  2. DSGVO-Belehrung (Patient-Datenschutz)
  3. Schweigepflicht (§203 StGB) — Erstmaliger Eintritt, danach Auffrischung
  4. Hygiene-Belehrung (jährlich, nach IfSG/KRINKO)
  5. Brandschutz / Erste Hilfe (alle 2 Jahre, Erste Hilfe für Ersthelfer alle 2 J)
  6. Stich-Verletzungs-Protokoll (jährlich, falls Blutabnahme/Spritze)

Plus bei neuen MFAs / Azubis zusätzlich:

  • Notfall-Einweisung
  • Geräte-Einweisung (z.B. EKG, Sono — bei Bedienung)
  • DGUV-Belehrung (Berufsgenossenschaft)

Wie dokumentieren — formelle Mindest-Anforderung

Jede Belehrung braucht:

  • Datum
  • Thema (bei IfSG: konkrete Erreger, bei DSGVO: Verarbeitungsvorgänge)
  • Name + Unterschrift des/der MA
  • Name + Unterschrift des/der Belehrenden
  • Kurze Inhaltsangabe (was wurde besprochen)

Empfehlung: Pro MA ein Belehrungs-Ordner / digitaler Ordner mit allen Nachweisen chronologisch.

Die häufigsten Fehler

Aus Pilot-Praxen + Audit-Auswertungen:

  1. "Hygieneplan ist im PVS" — aber niemand findet ihn. Hygieneplan muss schnell

greifbar sein. PDF auf Server, der "irgendwo" liegt, wird nicht gefunden.

  1. Belehrung "im Mai 2024" — aber 2025 vergessen. Jährlich heißt jährlich, nicht

"alle ~1.3 Jahre".

  1. Unterschrift fehlt. Mündliche Belehrung ist gut, aber ohne Unterschrift

nicht nachweisbar.

  1. Hygieneplan zu allgemein. Ein Standard-Template ohne praxis-spezifische

Risiko-Bewertung ist nur halb-konform.

  1. Aufbereitungs-Protokoll fehlt. Wer hat wann das Sterilgut wie aufbereitet?

Muss dokumentiert sein.

Wie praxis-os das macht

  • Hygieneplan als Wissens-Hub-Artikel (versioniert, 4-Augen-Freigabe)
  • Belehrungs-Tracker pro MA mit automatischen Erinnerungen
  • Belehrungs-Bulk: Schichtbesprechung → 8 MFAs in einem Klick belehrt + Unterschriften

digital

  • Aufbereitungs-Protokoll als App (Smartphone scannt Sterilgut, dokumentiert

Aufbereitung automatisch)

Aber: Wer einen guten papiernen Ordner führt mit Excel-Tracker im Hintergrund — geht auch. Tool ist Effizienz-Hebel, nicht Pflicht.

Bottom-Line

Hygieneplan + Belehrungen sind die "einfach dokumentieren" Pflichten — und genau deshalb scheitern sie oft. Niemand macht es priorisiert, alle hoffen "ist schon ok". Bis das Audit kommt.

Wenn ihr unsicher seid wo ihr steht: 1 Stunde Lücken-Analyse mit eurem Hygieneplan + Belehrungs-Ordner. Was fehlt? Was ist veraltet? Das ist der billigste Audit-Schutz.

Hygieneplan-Vorlage 2026 — RKI-konformes Template als Word, schicken wir auf Anfrage.